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Aktuell

Die Klimakatastrophe hätte verhindert werden können.

„Die Welt nähert sich dem Abgrund, doch statt zu handeln, stecken wir den Kopf in den trockenen Sand. Warum weckt der mögliche Untergang der Menschheit so wenig Interesse?“

Artikel des Spiegel-Journalisten Georg Diez vom 5.8.2018

Die 5 Lösungs-Ebenen des UN-Klimaschutzabkommens von Paris

Das UN-Klimaschutzabkommen eröffnet - gleich in mehrfacher Hinsicht - wirksame Lösungswege aus der Katastrophe:
 

Es liefert

1. die technologische Lösung: Erneuerbare statt fossile Energien. Reduktion von Energie- und Ressourcenverbrauch, Konsum und Müll.

2. die nationale wirtschaftspolitische Lösung: schnelle Abschaffung der fossilen Industrie, Dekarbonisierung, Energiewende, Verkehrswende, Investitionslenkung in erneuerbare Energietechnologie, Einkommensgerechtigkeit etc.
3. die globale wirtschaftspolitische Lösung: Klimaschutz, Gemeinwohl und Überleben der Menschheit erhalten erstmalig ausdrücklich „Vorrang“ vor Konzernprofiten. Damit ist das UN-Klimaschutzabkommen das erste Abkommen einer neuen, gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Weltwirtschaftsordnung

4. die geostrategische Lösung: das globale UN-Klimaschutzabkommen muss umgehend und mit aller Kraft umgesetzt werden, um die Welt zu erhalten. Außerordentlich schädlich ist dagegen die Flut von bilateralen Handelsverträgen, die das UN-Klimaschutzabkommen sogar ausdrücklich blockieren (CETA, JEFTA, TTIP) und weiterhin vor allem fossile Konzernprofite steigern sollen - auf Kosten des Überlebens der Menschheit.

5. die völkerstrafrechtliche Sanktions-Lösung: da das Ziel des Abkommens die Rettung der Menschheit ist, kann seine Durchsetzung trotz fehlender vertraglicher Sanktionen durch offizielle Androhung der Anwendung internationalen Völkerstrafrechts („globaler Völkermord“) doch noch wirksam und sehr zeitnah erfolgen.

Energie-Charta blockiert UN-Klimaschutz-Abkommen

heute wurde eine neue sensationelle Studie veröffentlicht, die belegt, wie die sogenannte „Energie-Charta“ aus dem Jahre 1994 durch die damalige Einräumung weitreichender Schadensersatzansprüche gegen Regierungen bei Schließung von Öl-, Kohle oder Gasfeldern auch heute den Energie-Konzernen die Macht gibt, die durch das UN-Klimaschutzabkommen beschlossenen Dekarbonisierung der Weltwirtschaft und die Energiewende durch Androhung von immensen Schadensersatzforderungen zu blockieren.

Allerdings dürfte diese Schiedsklausel gemäß dem neuesten EuGH-Urteil ebenfalls unwirksam sein, was unbedingt kurzfristig richterlich festzustellen wäre.

Und da die Notwendigkeit der umgehenden Dekarbonisierung der Weltwirtschaft seit Jahrzehnten international verhandelt worden ist, war es für die Investoren zudem "absehbar", dass sie mit einer baldigen Schließung ihrer Anlagen rechnen mussten. Ihre trotzdem erfolgten Investitionen und Gewinnerwartungen sind also rechtlich gar nicht schutzwürdig.

Bitte lesen Sie die neue Studie im Volltext als Zusammenfassung unter diesem Link.

Europäischer Gerichtshof verbietet ISDS in Freihandelsverträgen

Der Europäische Gerichtshof hat am 06.03.2018 entschieden, dass in Freihandelsverträgen die Investor-Staat-Streitbeilegungs Klausel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, also unzulässig. Diese Klausel muss nun aus allen ca. 200 Freihandelsverträgen der EU entfernt werden und insbesondere aus den geplanten Freihandelsverträgen TTIP, CETA, TISA etc.

Artikel "Europäischer Gerichtshof entmachtet Schiedsgerichte", FAZ von Hendrik Wieduwilt am 06.03.2018

Diese Entscheidung bestätigt die Richtigkeit der nachhaltigen und massenhaften Proteste der Öffentlichkeit in Deutschland und Europa gegen die sogenannten Freihandelsverträge und insbesondere gegen ISDS.

Die Gefährlichkeit der ISDS-Klausel wurde bereits 2015 in dem Dokumentarfilm "Konzerne klagen - Wir zahlen" von Michael Wech auf sehr anschauliche Weise dargestellt.

Konzerne klagen - Wir zahlen (youtube)

Mit drei Interview-Partnern aus diesem Film: Prof. Gus van Harten (Professor für internationales Recht in Toronto, Kanada, Prof. Markus Krajewski (Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht in Erlangen) und Rechtsanwalt Selvyn Seidel (CEO of Fullbrook Capital Management LLC in New York, USA) habe ich im November 2015 Kontakt aufgenommen und vorgeschlagen, ein internationales Symposium zur weltweiten Abschaffung von ISDS-Klauseln in Freihandelsverträgen auf die Beine zu stellen.

Ein erstes konstruktives Treffen fand am 21.11.2015 in New York statt, leider aus terminlichen Gründen ohne Gus und Markus. Gus hatte gerade in diesen Tagen den neuen Vorschlag der EU-Handelskommissarin Malmström, als Alternative zu ISDS einen Internationalen Investitionsgerichtshof (ICS – Investment Court System) einzurichten, in einem wissenschaftlichen Aufsatz als ebenso rechtswidrig entlarvt:

Key flaws in the European Commission’s Proposals for Foreign Investor Protection in TTIP. (http://ssrn.com/abstract=2692122)

Das Symposium sollte im Center of Civil Justice in New York stattfinden. Leider kam es in den folgenden Wochen zu gravierenden Unstimmigkeiten, sodass das Projekt nicht weitergeführt wurde.

Deshalb freue ich mich umso mehr, dass der Europäische Gerichtshof zumindest für Europa die ISDS-Klauseln in Freihandelsverträgen verboten hat.

GroKo: Don't be too late

Das Zeitfenster für wirksamen Klimaschutz schließt sich innerhalb dieser Legislaturperiode! Danach sind alle Maßnahmen zu spät und das Klima stürzt ab.
How we can make the world a better place (youtube)

Recherche gegen Merkel, Misstrauensantrag

Recherche gegen Merkel wegen globalen Völkermord durch den unnötigen und verheerenden Ausstieg aus den Klimazielen 2020; Misstrauensantrag im Bundestag gefordert

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10 Gründe für Klimaziele 2020

  1. Schon die behauptete Notwendigkeit für die Aufgabe der Klimaziele 2020 besteht tatsächlich gar nicht, denn die Ziele können nach wie vor leicht erreicht werden durch den schnellen Ausstieg aus der Kohle, durch die Streichung der Diesel- und Kohlesubventionierung, durch eine Verkehrswende, den schnellen Ausbau sowie Subventionierung erneuerbarer Energietechnologien u.v.m..
  2. Die Klimaziele 2020 sind zur ersten und wichtigsten Phase der Klimaziele 2050 geworden. Ohne sofortige grundsätzliche Klimaschutzmaßnahmen innerhalb des verbleibenden Zeitfensters bis 2020 ( vgl. Mission 2020) sind die weiteren Phasen bzw. ein verspäteter Start erster größerer Maßnahmen völlig zwecklos, da sich dann das Klima schon so weit aufgeheizt hat, dass die weitere galoppierende Erderwärmung nicht mehr aufzuhalten ist.

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