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Energie-Charta blockiert UN-Klimaschutz-Abkommen

15. Juni 2018

heute wurde eine neue sensationelle Studie veröffentlicht, die belegt, wie die sogenannte „Energie-Charta“ aus dem Jahre 1994 durch die damalige Einräumung weitreichender Schadensersatzansprüche gegen Regierungen bei Schließung von Öl-, Kohle oder Gasfeldern auch heute den Energie-Konzernen die Macht gibt, die durch das UN-Klimaschutzabkommen beschlossenen Dekarbonisierung der Weltwirtschaft und die Energiewende durch Androhung von immensen Schadensersatzforderungen zu blockieren.

Allerdings dürfte diese Schiedsklausel gemäß dem neuesten EuGH-Urteil ebenfalls unwirksam sein, was unbedingt kurzfristig richterlich festzustellen wäre.

Und da die Notwendigkeit der umgehenden Dekarbonisierung der Weltwirtschaft seit Jahrzehnten international verhandelt worden ist, war es für die Investoren zudem "absehbar", dass sie mit einer baldigen Schließung ihrer Anlagen rechnen mussten. Ihre trotzdem erfolgten Investitionen und Gewinnerwartungen sind also rechtlich gar nicht schutzwürdig.

Bitte lesen Sie die neue Studie im Volltext als Zusammenfassung unter diesem Link.

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