Aktuell
KIT-Campus-Report
Radio-Interview (Kurzversion)
Das Radio-Interview von Dr. Stefan Fuchs für KIT-Campus Radio vom 22.11.2022
mit Professor Volker Stelzer, ITAS, KIT und
Rechtsanwältin Gisela Toussaint, Lawyers for Future,
zum enttäuschenden Ausgang der COP 27
können Sie hier abrufen.
Presseerklärung: 17 Hauptforderungen der „Lawyers for Future“ zur COP 27
Als Mitglied des Redaktions-Teams zur Erstellung eines Forderungskataloges veröffentliche ich hiermit gegen den Willen des Vorstands 17 Hauptforderungen der „Lawyers for Future“ speziell anlässlich der COP 27.
Die ganze Presseerklärung können Sie hier downloaden.
17 Hauptforderungen der „Lawyers for Future“
COP 27
17 Hauptforderungen der „Lawyers for Future“
Erfolgreiche neue völkerrechtliche Lösungswege aus den globalen Katastrophen
Die ganze Forderungsliste mit kurzen Erklärungen können Sie hier downloaden.
"Klima vor Profit!" sagt … wie bitte?
Article Review of
„Compliance with Climate Change Standards as a Justification to Violations of International Investment Treaty Obligations—an Analysis“ by Marcus Liew COMPLETE_V3_I2-05-Liew-Climate.pdf (imgix.net)
as Finalist of 2020-2021 Young ITA Writing Competition and Award: „New Voices in International Arbitration“
published by the Institute of Transnational Arbitration,Texas, USA, in ITA in Review 2021, Volume 3, Issue 2 ITA in Review - Vol 3, Issue 2 | Website review by Gisela Toussaint, Advocate, Germany
Den ganzen Brief können Sie hier downloaden.
ES GEHT UM'S KLIMA, IDIOT
Sie können das Plakat hier herunterladen und gerne auch vielfach weiterschicken
48 Gründe für Nichtigkeitsklage gegen Energiecharta Vertrag (Erweiterte Fassung)
48 Gründe für eine Nichtigkeitsklage gegen den Energiecharta-Vertrag (ECT) durch die neue Bundesregierung beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit Inzidenzprüfung des „ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakts“ wegen massiven Verstoßes gegen die höchstrangige und zwingend umzusetzende UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und das Paris Abkommen (PA) gem. Art. 53, 64, 65 und 66 Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) (überarbeitete und erweiterte Fassung)
1. Die Einhaltung und Durchsetzung der UN-Klimarahmenkonvention sowie des Paris Abkommens sind absolut überlebenswichtig für die gesamte Menschheit.
Deshalb müssen über die allgemeinen, aber offensichtlich wenig erfolgreichen Appelle hinaus zusätzlich auch bestehende und höchst effektive völkerrechtliche Sanktions-Instrumente aktiv eingesetzt werden, um die Menschheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln effektiv zu schützen.
Hier kommt insbesondere die völkerrechtliche Anerkennung der UN-Klimarahmenkonvention und des Paris Abkommens als neues höchstes und zwingend umzusetzendes Völkerrecht („ius cogens“) in Betracht, denn ein „ius cogens“ bewirkt, dass internationale Verträge, die diesem massiv widersprechen, vom Internationalen Gerichthof als nichtig bewertet werden müssen.
Den ganzen Brief können Sie hier downloaden.
Abgabe der Verfahren an den Generalbundesanwalt
Fr 30.04.2021 11:04
Hohes Gericht,
in obigen Verfahren beantrage ich die Schließung der Akten sowie deren Weiterleitung an den Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland.
Denn hier geht es nicht nur um grob fehlerhaftes Regierungshandeln im Bereich Klimaschutzmaßnahmen.
Durch das vorsätzliche Unterlassen der Beschließung der dringend erforderlichen, überlebensnotwendigen Schutzmaßnahmen gegen die inzwischen massiv eskalierende Klimakatastrophe begeht die Bundesregierung, insbesondere
- Bundeskanzlerin Angela Merkel
- Umweltministerin Svenja Schulze
- Wirtschaftsminister Peter Altmaier
wissentlich und somit vorsätzlich bzw. bezüglich der Rechtsfolgen ihres Tuns/Unterlassens mindestens bedingt vorsätzlich den Versuch
des Völkermords gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch
sowie
des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch
gegen die KlägerInnen, die BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland sowie die gesamte Weltbevölkerung.
Neben den – dankenswerterweise - klaren und eindeutigen Feststellungen Ihres Senats finden sich eindrückliche Beweise für die Vorsätzlichkeit des Handeln der Beschuldigten beispielsweise in den folgenden Reportagen:
Emissionsbudget: Zur wichtigsten Zahl beim Klimaschutz schweigt die Regierung - DER SPIEGEL
Geheimsache CO2 - Wie die Klimapläne der Regierung zur Erderwärmung beitragen | Kontraste - YouTube
Zudem ist fraglich, ob aufgrund der nochmaligen jahrelangen vorsätzlichen Verzögerung der Beschließung höchst effektiver Maßnahmen gegen die Erderwärmung durch die Bundesregierung nicht bereits das Versuchsstadium überschritten und der Eintritt des Untergangs der KlägerInnen, der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland sowie der gesamten Weltbevölkerung nicht mehr abwendbar ist, die Straftatbestände also erfüllt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Bundesregierung auch bekannt ist, dass die Weltorganisation für Meteorologie WMO die Erreichung der maximal noch überlebenstauglichen Erderwärmung auf 1,5° nicht mehr ca. in 2030 sondern bereits im Jahr 2024 ermittelt hat.
Insofern sind nicht etwa jahrelang ausgebremste und schließlich offensichtlich völlig unzureichende Maßnahmen zur Abwendung der tödlichen Klimakatastrophe sondern absolut maximale Kraftanstrengungen - wie der sofortige Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas, die sofortige Beendigung jeglicher fossiler Subventionen, die massive Subventionierung erneuerbarer Energien, der aktive Schutz des Amazonas Regenwaldes durch Aufkündigung des diesen bereits seit Vertragsverkündung massiv zerstörenden EU-MERCOSUR Abkommens erforderlich sowie eine grundlegend neue, klimaschutzorientierte Wirtschaftspolitik - erforderlich, um die KlägerInnen, die BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland sowie die Weltbevölkerung noch vor der alles zerstörenden, inzwischen exponentiell ansteigenden Erderhitzung zu bewahren.
WMO Provisional Report on the State of the Global Climate in 2020 - English - YouTube
Animation on the occasion of the Climate Ambition Summit 2020 - English - December 2020 - YouTube
Die Bundesregierung muss hiernach sofort geschlossen zurücktreten!
Das völlig unzureichende und weiterhin jegliche höchst ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen ausbremsende Bundes-Klimaschutzgesetz ist umgehend insgesamt aufzuheben.
Die oben benannten, zum Überleben der KlägerInnen, der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland sowie der gesamten Weltbevölkerung überaus dringend erforderlichen, absolut maximalen Schutzmaßnahmen zur Abwendung des Beginns der irreversiblen Klimakatastrophe in 2024 sind umgehend vom Parlament zu beschließen.
Gisela Toussaint
Rechtsanwältin
Geigersbergstr. 31
76227 Karlsruhe
Germany
www.vrany.de
Die Antrag können Sie hier downloaden.