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###ANMELDUNGEN###

Aktuell

Globaler Klima-Notstand

Klima - Notstand



Unsere Welt befindet sich im
K L I M A – N O T S T A N D



Wir haben nur noch dieses Jahr Zeit für sehr drastische gesetzliche Sofortmaßnahmen wie
  • die Einstellung aller direkten und indirekten staatlichen Subventionen für Öl, Kohle und Gas, stattdessen hohe Besteuerung
  • die Beschließung von milliardenschweren Subventionen für die Produktion, den Handel und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Steuererleichterung

damit im Jahr 2020 dann tatsächlich die CO²-Emissionskurve steil nach unten geht und die globale Klimakatastrophe so doch noch wirksam ausgebremst werden kann.

Die Regierungen aller Nationen sowie die UNO sind aufgefordert, die sofortige Umsetzung des Paris Abkommens durchzusetzen und höchst ambitionierte und drastische gesetzliche Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Menschheit zu retten.

 

Zur Durchsetzung dieser Forderung können streikende SchülerInnen auf der ganzen Welt sowie ihre UnterstützerInnen den obigen Aufruf als Demonstrations-Plakat bzw. Flugblatt hier downloaden und hier auch in Englisch.

„Die Menschheit als solche wird … nicht geschützt“

Die Generalbundesanwaltschaft lehnt die Bearbeitung meiner Strafanzeige wegen globalem Völkermord vom 6.9.2018 in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 26.9.2018 insbesondere mit dem – vollkommen abwegigen - Argument ab:

„Die Menschheit als solche wird (durch §§ 6 und 7 Völkerstrafgesetzbuch, Anm.G.T.) … nicht geschützt.“

(Den Text der Strafanzeige können Sie hier abrufen, den Text der Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft hier).

Diese Argumentation ist schon deshalb blanker Unsinn, weil die Generalbundesanwaltschaft in ihrem Schreiben ja selbst bestätigt: „Der Tatbestand des § 6 VStGB schützt das Interesse der Weltgemeinschaft am Erhalt von Gruppenvielfalt…“

Wenn nun diese Gruppenvielfalt in Gefahr ist, - durch die Nichterfüllung des Paris Abkommens und der dann eintretenden ungebremsten Klimakatastrophe - auf Null reduziert zu werden, ist das Schutzgut des § 6 VStGB aber offensichtlich doch ausdrücklich betroffen.

Bitte protestieren Sie persönlich bei der Generalbundesanwaltschaft gegen die Nichtbearbeitung meiner Strafanzeige unter dem Aktenzeichen 3 ARP 380/18-4.

Eine etwas erweiterte Strafanzeige habe ich auch an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geschickt.

Von dort ist bislang lediglich ein Aktenzeichen gekommen: OTP-CR-533/18

Bitte fordern Sie auch hier – zu Hunderttausenden - unter diesem Aktenzeichen die unbedingte und sofortige öffentliche Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die aufgeführten Regierungschefs, Konzernchefs und Organisationen.

Nur so kann es zu einem globalen Politikwechsel, zur sofortigen und höchst ambitionierten Erfüllung des Paris Abkommens durch neue Regierungen und zur schnellstmöglichen Abwendung der Klimakatastrophe kommen.

Die dazugehörigen Streik-Plakate für diesen Wechsel können Sie hier und hier downloaden.

Pressekonferenz der Scientists4Future am 12.3.2019

BPK: "Scientists for Future" zu den Protesten für mehr Klimaschutz - 12. März 2019

Das Video können Sie sich hier anschauen

die Gemeinsame Stellungnahme vom 12.3.2019 können Sie hier abrufen.

Epochale Rede von Greta Thunberg

Das Video können Sie sich hier anschauen

"...Wir müssen uns mit jeder Faser unseres Lebens auf den Klimawandel konzentrieren. Denn wenn wir das nicht tun, waren alle unsere Errungenschaften und Fortschritte umsonst.

Und alles, was vom Erbe unserer politischen Führer bleiben wird, wird der größte Misserfolg der Menschheitsgeschichte sein. Und sie werden als die größten Verbrecher aller Zeiten in Erinnerung bleiben, weil sie sich entschieden haben, nicht zuzuhören und nicht zu handeln. Das muss aber nicht sein. Es ist immer noch Zeit...."

aus der Rede von Greta Thunberg, Klima-Aktivistin, vor dem Kongress des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses am 21.2.2019 in Brüssel

Die ganze Rede können Sie hier lesen (PDF Download)

Presseerklärung zur JEFTA-Klage v. 29.01.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei übersende ich Ihnen eine Verfassungsklage gegen das Freihandelsabkommen neuer Generation zwischen Japan und der EU (JEFTA) , die heute eingereicht wurde.

 
Die 9.394 BeschwerdeführerInnen fordern, angeführt von Frau Grimmenstein-Balas, die Feststellung, dass das Abkommen schwebend unwirksam ist, weil die Zustimmungen aller EU-Mitgliedstaaten fehlen.


Denn das EU-only-Gutachten des EuGH verstößt u.a. eindeutig gegen Art. 191 Abs. 4 AEUV und wird in der Verfassungsklage noch mit vielen weiteren Argumenten wiederlegt. Damit müssen ab sofort alle Freihandelsabkommen als „gemischte Abkommen“ verhandelt werden.

 
Zudem ist JEFTA nichtig, weil es gegen höchstes Völkerrecht (ius cogens) verstößt, weil durch Art. 16.4.5 JEFTA Klimaschutzmaßnahmen nur erlaubt sein sollen, wenn sie kein Handelshindernis darstellen.


Das ist insofern absurd, als praktisch jede Klimaschutzmaßnahme – wie die Schließung von Kohlekraftwerken oder der Entzug von Ölförderkonzessionen – den betroffenen Betreiber an der Fortsetzung seines bisherigen Handels hindert.

 
Wir machen hierbei geltend, dass man das UN-Klimaschutzabkommen von Paris als höchstes Völkerrecht bewerten und in dessen allerhöchsten Schutz stellen muss. Schließlich soll es als Notstands-Abkommen durch eine neue klimaneutrale, soziale Weltwirtschaft das Überleben der Menschheit ermöglichen.
 

Weiter stellt JEFTA aufgrund des Ausschusswesens eine Entmachtung der parlamentarischen Demokratie dar.


Und schließlich soll JEFTA offenbar als Instrument des Neoliberalismus eingesetzt werden, um massiv die verfassungsrechtlich geschützten sozialen Rechte und die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte soziale Marktwirtschaft zurückdrängen.

 
Hierzu legen wir dar, dass der Neoliberalismus inzwischen so aggressiv wird, dass er sogar die Menschenrechte und die UNO für überholt erklärt (siehe: WEF-The Global-Risks-Report und Presseerklärung v. 18.1.2019 auf www.vrany.de), um diese als Handelshemmnisse beiseiteschieben zu können.


Zur Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens ist der Erhalt der sozialen Marktwirtschaft jedoch wichtiger denn je.


Wir erwarten hiernach umgehend eine Erklärung der EU-Kommission und auch der Bundesregierung, dass JEFTA aus rechtlichen Gründen bis auf weiteres schwebend unwirksam ist.


Und wir erwarten eine breite lebhafte öffentliche Diskussion.

 
Zum Schutz der parlamentarischen Demokratie, der sozialen Marktwirtschaft und des UN-Klimaschutzabkommens muss JEFTA für verfassungswidrig, völkerrechtswidrig und nichtig erklärt werden.
 

Karlsruhe, 29.1.2019


Gisela Toussaint
Rechtsanwältin
Geigersbergstr. 31
76227 Karlsruhe
Deutschland

Verfassungsbeschwerde gegen JEFTA

Gegen das „Freihandelsabkommen neuer Generation“ zwischen Japan und der Europäischen Union (JEFTA) ist zum Schutz

- des Wirtschaftssystems der sozialen Marktwirtschaft
- der parlamentarischen Demokratie
- der Durchführbarkeit des UN-Klimaschutzabkommens von Paris

am 29.1.2019 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht worden von Frau Marianne Grimmenstein-Balas sowie insgesamt 9.393 weiteren BeschwerdeführerInnen.

Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen das Völkerrecht wird ebenfalls beantragt,

- die Nichtigkeit von JEFTA gem. Art. 53 WVRKIO festzustellen.

Die Verfassungsklage können sie hier abrufen.

Gordi Kerner: Rap gegen die Klima-Katastrophe

Der Rapper, Gordian Kerner, hat einen sensationellen Rap zum Thema Klimakatastrophe geschrieben. Das Musik-Video (Gordi - Anthropozän (2019)) können Sie sich unter folgendem Link anschauen.