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Aktuell

Verfassungsbeschwerde gegen JEFTA

29. Januar 2019

Gegen das „Freihandelsabkommen neuer Generation“ zwischen Japan und der Europäischen Union (JEFTA) ist zum Schutz

- des Wirtschaftssystems der sozialen Marktwirtschaft
- der parlamentarischen Demokratie
- der Durchführbarkeit des UN-Klimaschutzabkommens von Paris

am 29.1.2019 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht worden von Frau Marianne Grimmenstein-Balas sowie insgesamt 9.393 weiteren BeschwerdeführerInnen.

Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen das Völkerrecht wird ebenfalls beantragt,

- die Nichtigkeit von JEFTA gem. Art. 53 WVRKIO festzustellen.

Die Verfassungsklage können sie hier abrufen.

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