Aktuell
Verfassungsbeschwerde gegen JEFTA
29. Januar 2019
Gegen das „Freihandelsabkommen neuer Generation“ zwischen Japan und der Europäischen Union (JEFTA) ist zum Schutz
- des Wirtschaftssystems der sozialen Marktwirtschaft
- der parlamentarischen Demokratie
- der Durchführbarkeit des UN-Klimaschutzabkommens von Paris
am 29.1.2019 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht worden von Frau Marianne Grimmenstein-Balas sowie insgesamt 9.393 weiteren BeschwerdeführerInnen.
Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen das Völkerrecht wird ebenfalls beantragt,
- die Nichtigkeit von JEFTA gem. Art. 53 WVRKIO festzustellen.
Die Verfassungsklage können sie hier abrufen.