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Press release September 11, 2018

The real reason for the surprising massive and outrageous attack of the US-Government against the International Criminal Court (ICC) in Den Haag on 10th of September 2018 is not the one year old application of chief prosecutor Fatou Bensou for approval for charges against members of the US-armee and the CIA because of war crimes in Afghanistan.


The real reason is the enclosed charge of crime, which has been sent to the ICC on 7th of September, against, next to others, the US-american Government, ExxonMobil and the whole fossil industry because of crime of „Global Genocide“ and Crime against Humanity by not fulfilling, blockading or massively acting against the UN-Climate Agreement of Paris


This charge of crime was handed out to the General Prosecutor of Germany on 6th of September 2018 and sent as – here enclosed - mail to the ICC on 7th of September 2018.


Here the ICC was asked to start investigations as soon as possible to stop and avoid „Global Genocide“.


Exactly these investigations and all their further consequences the US-Government as well as the fossile industry now obviously want to nip in the bud by their massive attacks against the judges and prosecutors of the ICC and prosecutors of the national general public prosecutor’s offices.


World’s global population can not stand for this!


It not at all can stand for this because the official start of investigations as well as prosecution and punishing the offenders of „Global Genocide“ by the ICC is the only chance and possibility of mankind to push through the realisation of the order of „Decarbonisation“ of the UN-Climate Agreement of Paris as quick as possible and may be just in time to save global mankind.


A once more actualized charge of crime is as well enclosed.


Karlsruhe/Germany, 11.9.2018

Advocate
Gisela Toussaint
Geigersbergstr. 31
76227 Karlsruhe
Germany

Unterstützungserklärung

Völkerrechtliche Strafanzeige gegen Entscheidungsträger der fossilen und Automobilindustrie sowie der Finanzwirtschaft und gegen die Mitglieder der EU-Kommission, des Europäischen Rates, der Regierung von BRD, Kanada, Japan, USA u.a.

Durch den Abschluss bzw. die Vorbereitung von zahlreichen sogenannten Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA, NAFTA, TPP, MERCOSUR, TiSA usw. besiegelt die Führungsschicht weltweit die totale Blockade des UN-Klimaschutzabkommens von Paris, wonach die unterzeichnenden Staaten sich jedoch verpflichtet haben, die für die Menschheit überlebensnotwendige ökologische Wende in absehbarem Zeitraum zu schaffen und dadurch erstmalig eine Vorrangstellung des Gemeinwohls in der Weltwirtschaft zu gewährleisten. Obwohl mehrere Studien seit 1957 (Brannon-Report, Robinson-Report, Schell-Studie etc.) die kommende Erderwärmung als unvermeidbare Folge der fossilen Energiewirtschaft bewiesen, handeln die Regierungen und die Energie-Industrie nicht. Sie verhindern bzw. blockieren sogar mit jedem Mittel die notwendige ökologische Wende. Die katastrophalen Folgen dieses Versagens sind: rasante Vernichtung der tropischen Vegetation, Zerstörung von Wäldern, Feuchtgebieten, galoppierendes Artensterben, immer extremere Wetterverhältnisse, rasante Zerstörung der Ackerböden durch Wasser- und Winderosion und chemische Schadstoffe von der fossilen Energiewirtschaft und der Landwirtschaft, Nahrungs- und Wasserknappheit in vielen Regionen, Überfischung der Meere, starke Luftverschmutzung und vor allem eine grundsätzliche Zerstörung aller Lebensgrundlagen durch die massive Erderwärmung.

Unsere natürliche Lebensräume und damit unsere Lebensgrundlagen werden immer schneller zerstört. Nie zuvor sah sich die Menschheit mit der realen Möglichkeit ihres totalen Aussterbens konfrontiert. Durch die rasante Umweltzerstörung gekoppelt mit der fortgesetzten Nutzung fossiler Energien und verseuchender Chemikalien droht uns eine Klimakatastrophe, die nicht nur unsere Zivilisation sondern die ganze Menschheit auslöschen kann.

Das UN-Klimaschutzabkommen von Paris wurde abgeschlossen, um die Zerstörung der Weltbevölkerung zu verhindern. Da dieses für uns überlebenswichtige Abkommen von den Entscheidungsträgern nicht umgesetzt wird, haben wir, Rechtsanwältin Gisela Toussaint und Marianne Grimmenstein-Balas, gegen die oben genannten Personen Strafanzeige gemäß § 7 Absatz 1 Nr.2 und gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch wegen Verbrechens gegen die Menschheit beim Generalbundesanwalt in Deutschland und Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erhoben (s.www.vrany.de). Wir wollen mit dieser Anzeige die Verantwortlichen umgehend zum Handeln zwingen. Wir haben noch die Möglichkeit, diese Katastrophe zu verhindern.

Wir bitten Sie um die Unterstützung unserer Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC). Um diese Strafanzeige zu unterstützen, senden Sie Ihre Unterstützungsunterschrift bitte mit gut leserlicher Adresse und persönlich unterschrieben per Post an Frau Marianne Grimmenstein-Balas, Corneliusstr.11, 58511 Lüdenscheid. Bitte alle Felder gut leserlich und mit Druckschrift ausfüllen. Frau Grimmenstein verwaltet die Daten, bis sie beim Strafgerichtshof eingereicht werden. Durch Ihre Unterstützungsunterschrift entstehen für Sie keine Verpflichtungen. Auch Sie können diese Strafanzeige unter Ihrem Namen einreichen. Das Formular dazu finden Sie hier.

Charge of crime of global genocide

Download the Charge of crime of global genocide

Pressemitteilung v.4.9.2018

Völkerrechtliche Strafanzeige gegen Entscheidungsträger der fossilen und der Automobilindustrie sowie der Finanzwirtschaft und die Mitglieder der EU-Kommission, des Europäischen Rates, der Regierung von BRD, Kanada, Japan, USA u.a. wegen Verbrechens gegen die Menschheit und globalem Völkermord

Im UN-Klimaschutzabkommen von Paris wurde die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft beschlossen, um die Zerstörung der Weltbevölkerung zu verhindern. Wer das Abkommen nicht erfüllt, begeht eindeutig Völkermord. Deshalb erheben Rechtsanwältin Gisela Toussaint und Marianne Grimmenstein-Balas, CETA-Klägerin, gegen die oben genannten Personen völkerrechtliche Strafanzeige gemäß § 7 Absatz 1 Nr.2 Völkerstrafgesetzbuch wegen Verbrechens gegen die Menschheit und gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 3 wegen globalen Völkermords und reichen diese am 6.9.2018 beim Generalbundesanwalt in Deutschland ein. Die völkerrechtliche Strafanzeige wird bald auch beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht, wenn die englische Übersetzung der Strafanzeige erstellt ist. Mit dieser Anzeige sollen die Verantwortlichen umgehend zum Handeln gezwungen werden, denn wir haben noch die Möglichkeit, diese Katastrophe zu verhindern.

Durch den Abschluss bzw. die  Vorbereitung von zahlreichen sogenannten Freihandelsabkommen wie  CETA, JEFTA, MERCUSOR, NAFTA, TiSA, TPP usw. besiegelt die Führungsschicht weltweit die totale Blockade des UN-Klimaschutzabkommens, obwohl die unterzeichnenden Staaten sich im UN-Klimaschutzabkommen verpflichtet haben, die für die Menschheit überlebensnotwendige Energiewende in absehbarem Zeitraum zu schaffen und dadurch erstmalig eine Vorrangstellung des Gemeinwohls in der Weltwirtschaft zu gewährleisten.

Im JEFTA-Abkommen wird die Blockadeabsicht dieser sogenannten Freihandelsabkommen ganz besonders drastisch sichtbar. Es steht in Kapitel 16 „Handel und Nachhaltigkeit“, Punkt 4 „Multilaterale Umweltübereinkünfte“, Nr. 5 (Kapitel 16.4 Nr.5):
„5. Dieses Abkommen hindert eine Vertragspartei nicht daran, Maßnahmen zur Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkünfte, deren Vertragspartei sie ist, einzuführen oder aufrechtzuerhalten, sofern solche Maßnahmen nicht in einer Weise angewandt werden, die auf eine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei oder auf eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels hinauslaufen würde.“

Die Handelsabkommen CETA, JEFTA, TTIP, TPP, TiSA usw. verstoßen massiv gegen die UN-Charta und die Wiener Konvention sowie gegen die Verfassungen aller beteiligten Staaten, denn sie enthalten die Installierung einer den Parlamenten übergeordneten Gesetzgebungsinstanz, die „regulatorischen Räte“, welche mit Vertretern der internationalen Wirtschaft besetzt sein sollen und somit in deren Interesse, nicht jedoch im Interesse des Gemeinwohls handeln würden.

Eine gemeinwohlorientierte und insbesondere das Klima schützende Gesetzgebung durch die nationalen Parlamente, insbesondere die gesetzliche Umsetzung eines ambitionierten Klimaschutzplanes 2050, wäre dann nicht mehr möglich, da die Wirtschaft, die zugunsten des Klimaschutzes reguliert werden müsste, durch die „regulatorischen Räte“ die Gesetzgebung selbst übernehmen und ihre eigene Regulierung natürlich nicht beschließen würde.

Hiernach sind nicht nur die an den Verhandlungen beteiligten Staaten und deren Verfassungsgerichte sondern auch die UNO gefordert, CETA, JEFTA, NAFTA, TTIP, TPP,  TiSA usw. als massiv völkerrechtswidrig zu verbieten bzw. für nichtig zu erklären und deren Anwendung zu untersagen. Diese Verträge stehen im Widerspruch zum Völkerrecht.

Obwohl mehrere Studien bereits seit 1957 (Brannon-Report, Robinson-Report, Schell-Studie etc.) die kommende Erderwärmung als unvermeidbare Folge der fossilen Energiewirtschaft bewiesen, handeln die Regierungen und die Energie-Industrie bis heute nicht. Sie verhindern bzw. blockieren sogar mit jedem Mittel die notwendige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft. Die katastrophalen Folgen dieses Versagens sind: rasante Vernichtung der tropischen Vegetation, Zerstörung von Wäldern, Feuchtgebieten, Korallenriffen und Meeresboden, galoppierendes Artensterben, Verseuchung und Überfischung der Meere, immer extremere Wetterverhältnisse, die Zerstörung der Ackerböden durch Wasser- und Winderosion, Nahrungs- und Wasserknappheit in vielen Regionen, Verseuchung durch chemische Schadstoffe, starke Luftverschmutzung usw.     und vor allem eine grundsätzliche Zerstörung aller Lebensgrundlagen durch die massive Erderwärmung.

Sie zerstören damit unsere Lebensgrundlagen. Nie zuvor sah sich die Menschheit mit der realen Möglichkeit ihres totalen Aussterbens konfrontiert. Durch die rasante Umweltzerstörung gekoppelt mit der fortgesetzten Nutzung fossiler Energien und verseuchender Chemikalien droht uns eine Klimakatastrophe, die nicht nur unsere Zivilisation sondern die ganze Menschheit auslöscht. Die Wärmeperioden finden immer häufiger statt. Mit einer neuen Serie von Grafiken visualisiert der britische Meteorologieprofessor Ed Hawkins den Klimawandel für Deutschland nach dem Datensatz des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Offenbach für die Mitteltemperatur in den Jahren 1881 bis 2017: www.klimafakten.de/meldung/jetzt-auch-fuer-deutschland-der-klimawandel-als-unheimlich-schoener-strichcode

Heute liegt die durchschnittliche Erderwärmung schon bei „nur“ 1 Grad. In Deutschland sogar bereits bei 1,4 Grad und wir werden ohne dramatische Reduzierung des CO²-Ausstoßes in wenigen Jahrzehnten eine Erderwärmung von 2, 3 oder sogar 4 Grad erreichen, bei der kein Leben mehr möglich ist.

Der Weltbevölkerung bleibt in dieser außerordentlich bedrohlichen Situation nur noch der Weg, die unsere globale Lebensgrundlage zerstörende Tätigkeit der Konzerne der fossilen Industrie durch die Strafanzeige wegen Verbrechens gegen die Menschheit und wegen globalem Völkermord sofort zu stoppen, die Fortsetzung des Betriebs der Konzerne zu untersagen, die Konzerne und das Vermögen der Konzerne und seiner Geschäftsführer gem. §§ 73 ff Strafgesetzbuch einzuziehen, die Konzerne zu verstaatlichen und abzuwickeln und mit dem eingezogenen Vermögen umgehend den weltweiten Aufbau der Energieversorgung durch erneuerbare Energie zu realisieren.
Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Strafanzeige zu unterstützen. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Sie können mit einem ausgefüllten Formular die Strafanzeige mit ihren Unterschriften unterstützen. 2. Sie können selbst unter ihrem Namen die deutsche Version der völkerrechtlichen Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe und die englische Version beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen.

RECHTSANWÄLTIN Marianne Grimmenstein-Balas
Gisela Toussaint Corneliusstr.11
Geigersbergstr. 31 58511 Lüdenscheid
76227 Karlsruhe-Durlach Tel.: 02351-27573
Tel: 0049 (0)721 1838647 Email: loesungsideen@web.de
www.vrany.de

Die Strafanzeige wird am 6.9.2018 vor dem Gebäude des Generalbundesanwalts in Karlsruhe übergeben

Die Pressmitteilung steht Ihnen hier zum Download bereit.

Das EU-Japan-Handelsabkommen JEFTA ist unwirksam.

Das EU-Japan-Handelsabkommen JEFTA ist nicht wirksam zustande gekommen, denn es ist fälschlicherweise als EU-only-Abkommen behandelt und deshalb ohne die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten beschlossen worden.

 

JEFTA ist kein EU-only-Abkommen, denn es muss neben der übergeordneten EU-Charta auch das übergeordnete UN-Klimaschutzabkommen mit dem Ziel der globalen Dekarbonisierung und Transformation der Wirtschaft beachten und umsetzen.

 

Die Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens erfolgt jedoch ausdrücklich – im Übrigen auf damaligen Vorschlag der EU – in Verantwortung jedes einzelnen UN-Mitgliedstaates, also auch jedes einzelnen EU-Mitgliedstaates.

 

Das hat zur Folge, dass jedes neu abzuschließende bilaterale oder multilaterale Wirtschaftsabkommen mit der EU ganz eindeutig ein „gemischtes Abkommen“ ist, denn wegen der Pflicht zur nationalen Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens verbleiben alle Wirtschaftsbereiche, die hiervon betroffen sind – und das sind praktisch alle – in der Regelungskompetenz der EU-Mitgliedstaaten.

 

An dieser Rechtslage ändert auch nichts, dass die EU ebenfalls neben den EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens verpflichtet ist. Eben deshalb ist es ja ein „gemischter Vertrag“.

 

JEFTA ist also fälschlich als EU-only-Abkommen behandelt und deshalb ohne die erforderliche Zustimmung auch der EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen worden.

 

JEFTA ist deshalb offensichtlich fehlerhaft abgeschlossen und somit unwirksam!

 

Eine Zustimmung von JEFTA durch die EU-Mitgliedstaaten wird zudem voraussichtlich ganz überwiegend verweigert werden, denn JEFTA sieht in Kapitel 16.4 Nr.5 praktisch die flächendeckende Blockierung der Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens vor. Und dem können die EU-Mitgliedstaaten absolut nicht zustimmen.


Karlsruhe, 15.8.2018 Lüdenscheid, 15.8.2018
Gisela Toussaint Marianne Grimmenstein
Rechtsanwältin Beschwerdeführerin im CETA-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Geigersbergstr. 31 Corneliusstr. 11
76227 Karlsruhe 58511 Lüdenscheid

Japan-EU-FTA intends to block UN-Climate Agreement of Paris

In the JEFTA-Agreement in Chapter 16 „Trade and Sustainable Development“, point 4 „Multilateral environmental agreements“, Nr.5 (Chapter 16.4 Nr.5) it says:

 

5. Nothing in this Agreement prevents a Party from adopting or maintaining measures to implement the multilateral environmental agreements to which it is party, provided that such measures are not applied in a manner that would constitute a means of arbitrary or unjustifiable discrimination against the other Party or a disguised restriction on trade.

 

This means nothing less than by this economic agreement, which is said to be the biggest and most comprehensive FTA in the world, intends clearly to completely blockade the fulfilling oft he UN-Climate Agreement of Paris, which is an even higher ranked international law than JEFTA and has been concluded for the survival of mankind.

 

Practically by JEFTA the EU and Japan have – secretely - attacked and blockaded the UN-Climate Agreement of Paris even more massively than US President Donald Trump by his – even open – declaration of exit.

 

Therefore there are preparations for an official constitutional complain as well as an international criminal law charge.

Here you find the JEFTA-Agreement for download

The UN-Security-Council should be called immediately

Global warming is – after the persons responsible massively boycotted the UN-Climate Agreemnet of Paris, blocked it by so called free trade agreements or opposed it by still supporting fossile industry – nearly no longer stoppable.

It is starting a „Heat-Age“ which could destroy whole mankind within few decades.

See article „Klimawandelforscher warnen vor Entstehung einer Heisszeit“ , dpa on Spiegel-Online of 6.8.2018

See article „Forscher warnen vor einer Heisszeit“, dpa on Zeit-online of 6.8.2018

See article "Earth at risk of heading towards 'hothouse Earth' state", PNAS, July 2018

Therefore the UN-Security-Council has to be called immediately. Because our last and only chance to survive is the straightaway and most ambitious fullfillment of the UN-Climate Agreement of Paris. This means the immediate stepping out of coal, gas and oil as well as turning all available money towards the building of a global renewable energy supply.

To force heads of governments, heads of industry and investors, there is no way left but to use international criminal law. Because only the immediate fullfillment oft he UN-Climate Agreement of Paris can save mankind as good as possible. To boycott its fullfillment obviously is global genocide!

So the following UN-Declaration is to be decided:
The UN-Security-Council for a most effective protection of global mankind judges that massively boycotting, ignoring or acting against the UN Climate Agreement of Paris and its rules to decarbonize and to change industry to renewable energy as soon as possible by leaders of governments, industry or investment funds would be seen and charged as committing global genocide and/or global crime against humanity*

UN Declaration on Global Genocide