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###ANMELDUNGEN###

"Die Menschheit als solche wird … nicht geschützt"

 

Die Generalbundesanwaltschaft lehnt die Bearbeitung meiner Strafanzeige wegen globalem Völkermord vom 6.9.2018 in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 26.9.2018 insbesondere mit dem – vollkommen abwegigen - Argument ab:

 

„Die Menschheit als solche wird (durch §§ 6 und 7 Völkerstrafgesetzbuch, Anm.G.T.) … nicht geschützt.“

 

(Den Text der Strafanzeige können Sie hier abrufen, den Text der Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft hier).

 

Diese Argumentation ist schon deshalb blanker Unsinn, weil die Generalbundesanwaltschaft in ihrem Schreiben ja selbst bestätigt: „Der Tatbestand des § 6 VStGB schützt das Interesse der Weltgemeinschaft am Erhalt von Gruppenvielfalt…“

 

Wenn nun diese Gruppenvielfalt in Gefahr ist, - durch die Nichterfüllung des Paris Abkommens und der dann eintretenden ungebremsten Klimakatastrophe - auf Null reduziert zu werden, ist das Schutzgut des § 6 VStGB aber offensichtlich doch ausdrücklich betroffen.

 

Bitte protestieren Sie persönlich bei der Generalbundesanwaltschaft gegen die Nichtbearbeitung meiner Strafanzeige unter dem Aktenzeichen 3 ARP 380/18-4.

 

Eine etwas erweiterte Strafanzeige habe ich auch an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geschickt.

 

Von dort ist bislang lediglich ein Aktenzeichen gekommen: OTP-CR-533/18

 

Bitte fordern Sie auch hier – zu Hunderttausenden - unter diesem Aktenzeichen die unbedingte und sofortige öffentliche Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die aufgeführten Regierungschefs, Konzernchefs und Organisationen.

 

Nur so kann es zu einem globalen Politikwechsel, zur sofortigen und höchst ambitionierten Erfüllung des Paris Abkommens durch neue Regierungen und zur schnellstmöglichen Abwendung der Klimakatastrophe kommen.

 

Die dazugehörigen Streik-Plakate für diesen Wechsel können Sie hier und hier downloaden.

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