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###ANMELDUNGEN###

Pressemitteilung v.4.9.2018

Völkerrechtliche Strafanzeige gegen Entscheidungsträger der fossilen und der Automobilindustrie sowie der Finanzwirtschaft und die Mitglieder der EU-Kommission, des Europäischen Rates, der Regierung von BRD, Kanada, Japan, USA u.a. wegen Verbrechens gegen die Menschheit und globalem Völkermord

Im UN-Klimaschutzabkommen von Paris wurde die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft beschlossen, um die Zerstörung der Weltbevölkerung zu verhindern. Wer das Abkommen nicht erfüllt, begeht eindeutig Völkermord. Deshalb erheben Rechtsanwältin Gisela Toussaint und Marianne Grimmenstein-Balas, CETA-Klägerin, gegen die oben genannten Personen völkerrechtliche Strafanzeige gemäß § 7 Absatz 1 Nr.2 Völkerstrafgesetzbuch wegen Verbrechens gegen die Menschheit und gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 3 wegen globalen Völkermords und reichen diese am 6.9.2018 beim Generalbundesanwalt in Deutschland ein. Die völkerrechtliche Strafanzeige wird bald auch beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht, wenn die englische Übersetzung der Strafanzeige erstellt ist. Mit dieser Anzeige sollen die Verantwortlichen umgehend zum Handeln gezwungen werden, denn wir haben noch die Möglichkeit, diese Katastrophe zu verhindern.

Durch den Abschluss bzw. die  Vorbereitung von zahlreichen sogenannten Freihandelsabkommen wie  CETA, JEFTA, MERCUSOR, NAFTA, TiSA, TPP usw. besiegelt die Führungsschicht weltweit die totale Blockade des UN-Klimaschutzabkommens, obwohl die unterzeichnenden Staaten sich im UN-Klimaschutzabkommen verpflichtet haben, die für die Menschheit überlebensnotwendige Energiewende in absehbarem Zeitraum zu schaffen und dadurch erstmalig eine Vorrangstellung des Gemeinwohls in der Weltwirtschaft zu gewährleisten.

Im JEFTA-Abkommen wird die Blockadeabsicht dieser sogenannten Freihandelsabkommen ganz besonders drastisch sichtbar. Es steht in Kapitel 16 „Handel und Nachhaltigkeit“, Punkt 4 „Multilaterale Umweltübereinkünfte“, Nr. 5 (Kapitel 16.4 Nr.5):
„5. Dieses Abkommen hindert eine Vertragspartei nicht daran, Maßnahmen zur Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkünfte, deren Vertragspartei sie ist, einzuführen oder aufrechtzuerhalten, sofern solche Maßnahmen nicht in einer Weise angewandt werden, die auf eine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei oder auf eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels hinauslaufen würde.“

Die Handelsabkommen CETA, JEFTA, TTIP, TPP, TiSA usw. verstoßen massiv gegen die UN-Charta und die Wiener Konvention sowie gegen die Verfassungen aller beteiligten Staaten, denn sie enthalten die Installierung einer den Parlamenten übergeordneten Gesetzgebungsinstanz, die „regulatorischen Räte“, welche mit Vertretern der internationalen Wirtschaft besetzt sein sollen und somit in deren Interesse, nicht jedoch im Interesse des Gemeinwohls handeln würden.

Eine gemeinwohlorientierte und insbesondere das Klima schützende Gesetzgebung durch die nationalen Parlamente, insbesondere die gesetzliche Umsetzung eines ambitionierten Klimaschutzplanes 2050, wäre dann nicht mehr möglich, da die Wirtschaft, die zugunsten des Klimaschutzes reguliert werden müsste, durch die „regulatorischen Räte“ die Gesetzgebung selbst übernehmen und ihre eigene Regulierung natürlich nicht beschließen würde.

Hiernach sind nicht nur die an den Verhandlungen beteiligten Staaten und deren Verfassungsgerichte sondern auch die UNO gefordert, CETA, JEFTA, NAFTA, TTIP, TPP,  TiSA usw. als massiv völkerrechtswidrig zu verbieten bzw. für nichtig zu erklären und deren Anwendung zu untersagen. Diese Verträge stehen im Widerspruch zum Völkerrecht.

Obwohl mehrere Studien bereits seit 1957 (Brannon-Report, Robinson-Report, Schell-Studie etc.) die kommende Erderwärmung als unvermeidbare Folge der fossilen Energiewirtschaft bewiesen, handeln die Regierungen und die Energie-Industrie bis heute nicht. Sie verhindern bzw. blockieren sogar mit jedem Mittel die notwendige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft. Die katastrophalen Folgen dieses Versagens sind: rasante Vernichtung der tropischen Vegetation, Zerstörung von Wäldern, Feuchtgebieten, Korallenriffen und Meeresboden, galoppierendes Artensterben, Verseuchung und Überfischung der Meere, immer extremere Wetterverhältnisse, die Zerstörung der Ackerböden durch Wasser- und Winderosion, Nahrungs- und Wasserknappheit in vielen Regionen, Verseuchung durch chemische Schadstoffe, starke Luftverschmutzung usw.     und vor allem eine grundsätzliche Zerstörung aller Lebensgrundlagen durch die massive Erderwärmung.

Sie zerstören damit unsere Lebensgrundlagen. Nie zuvor sah sich die Menschheit mit der realen Möglichkeit ihres totalen Aussterbens konfrontiert. Durch die rasante Umweltzerstörung gekoppelt mit der fortgesetzten Nutzung fossiler Energien und verseuchender Chemikalien droht uns eine Klimakatastrophe, die nicht nur unsere Zivilisation sondern die ganze Menschheit auslöscht. Die Wärmeperioden finden immer häufiger statt. Mit einer neuen Serie von Grafiken visualisiert der britische Meteorologieprofessor Ed Hawkins den Klimawandel für Deutschland nach dem Datensatz des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Offenbach für die Mitteltemperatur in den Jahren 1881 bis 2017: www.klimafakten.de/meldung/jetzt-auch-fuer-deutschland-der-klimawandel-als-unheimlich-schoener-strichcode

Heute liegt die durchschnittliche Erderwärmung schon bei „nur“ 1 Grad. In Deutschland sogar bereits bei 1,4 Grad und wir werden ohne dramatische Reduzierung des CO²-Ausstoßes in wenigen Jahrzehnten eine Erderwärmung von 2, 3 oder sogar 4 Grad erreichen, bei der kein Leben mehr möglich ist.

Der Weltbevölkerung bleibt in dieser außerordentlich bedrohlichen Situation nur noch der Weg, die unsere globale Lebensgrundlage zerstörende Tätigkeit der Konzerne der fossilen Industrie durch die Strafanzeige wegen Verbrechens gegen die Menschheit und wegen globalem Völkermord sofort zu stoppen, die Fortsetzung des Betriebs der Konzerne zu untersagen, die Konzerne und das Vermögen der Konzerne und seiner Geschäftsführer gem. §§ 73 ff Strafgesetzbuch einzuziehen, die Konzerne zu verstaatlichen und abzuwickeln und mit dem eingezogenen Vermögen umgehend den weltweiten Aufbau der Energieversorgung durch erneuerbare Energie zu realisieren.
Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Strafanzeige zu unterstützen. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Sie können mit einem ausgefüllten Formular die Strafanzeige mit ihren Unterschriften unterstützen. 2. Sie können selbst unter ihrem Namen die deutsche Version der völkerrechtlichen Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe und die englische Version beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen.

RECHTSANWÄLTIN Marianne Grimmenstein-Balas
Gisela Toussaint Corneliusstr.11
Geigersbergstr. 31 58511 Lüdenscheid
76227 Karlsruhe-Durlach Tel.: 02351-27573
Tel: 0049 (0)721 1838647 Email: loesungsideen@web.de
www.vrany.de

Die Strafanzeige wird am 6.9.2018 vor dem Gebäude des Generalbundesanwalts in Karlsruhe übergeben

 

Die Pressmitteilung steht Ihnen hier zum Download bereit.

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