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Öffentlicher Appell an die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, Madame Fatou Bensouda

Verhindern Sie den in 2020 drohenden Eintritt von 3 Amazonas-Klimakatastrophen-Kipppunkten

 

  1. durch sofortige Anklageerhebung vor dem IStGH
    gegen Regierungen, Konzernchefs und Investoren sowie deren Helfer wegen Globalem Völkermord (Art. 6(c) Rome Statute) bzw. Verbrechen gegen die Menschheit (7(1)b Rome Statute)
    durch Nichterfüllung bzw. mass
    ives Zuwiderhandeln gegen das Paris Abkommen
  2. durch sofortige Anordnung von effektiven Schutzmaßnahmen (Art. 68 Rome Statute) zum Schutz des Amazonas Regenwaldes und der dort lebenden indigenen Völker sowie der gesamten Weltbevölkerung!
  3.  


Wir BewohnerInnen dieser einen und einzigen Erde stehen alle gemeinsam vor dem scheinbar (!) unlösbaren Problem, dass unsere Lebensgrundlagen nicht nur in dramatischem Ausmaß zerstört werden sondern dass wir in diesem Jahr 2020 akut existentiell bedroht werden von drei von Menschen gemachten Klimakollaps-Kipppunkten:

 

  1. Die von Menschen gemachte Zerstörung des Amazonas Regenwaldes wird dieses Jahr einen Umfang von deutlich mehr als 20% erreichen. Die Zerstörung wird zudem massiv angefeuert durch den Gesetzesentwurf 191/20, der illegale Landnahmen nachträglich legalisieren soll. Nach Untersuchungen von Wissenschaftlern wird jedoch das Regensystem des Amazonas Regenwaldes, welches das Weltklima abkühlt und ganz Mittel- und Südamerika mit Regen versorgt, ab einem Zerstörungsumfang von 20 – 25% kollabieren. Der Amazonas Regenwald würde also genau dieses Jahr so sehr zerstört werden, dass er mitsamt seinem gigantischen kühlenden Regensystem unwiederbringlich zusammenbrechen und sterben wird, wenn keine drastischen Schutzmaßnahmen dagegen ergriffen werden.

    m.focus.de/wissen/natur/kohlenstoff-katastrophe-warum-der-amazonas-regenwald-in-2-jahren-verloren-ist_id_11298270.html      
    https://www.piie.com/sites/default/files/documents/pb19-15.pdf
  2. Durch diesen Zusammenbruch des Regenwaldes würde unmittelbar auch seine Funktion als – vom Paris Abkommen ausdrücklich geschützte - globale CO?-Senke zerstört werden mit irreversiblen Auswirkungen auf das gesamte Weltklima.
  3. Die globalen CO?-Emissionen müssten gemäß der „Carbon-Crunch“ Kurve spätestens 2020 sehr drastisch reduziert werden, wenn das 1,5 Grad-Ziel des Paris Abkommens noch eingehalten und so der Untergang der Menschheit verhindert werden soll. Tatsächlich genehmigen Regierungen - in einem System der „gemeinsamen kriminellen Unternehmung“ - jedoch weitere hohe Subventionszahlungen an die fossile Industrie, deren Konzernchefs die Aufrechterhaltung und Erweiterung fossiler Produktionen umsetzen und dafür zusätzlich auch von Investoren finanziert werden. Darüber hinaus würde der Zusammenbruch des Amazonas Regenwaldes immense zusätzliche Mengen an CO? frei setzen, die zusammen eine ab 2020 nicht mehr aufzuhaltende massive Erhöhung der Erderwärmung auf mindestens 3 – 6 Grad verursachen, die ein Leben auf diesem Planeten für Menschen nicht mehr möglich macht.


Wenn diese Kipppunkte noch in diesem Jahr eintreten, werden nicht nur der Amazonas Regenwald sondern mangels Regen auch die Agrarflächen in ganz Mittel- und Südamerika sowie auch der Süden der USA irreversibel austrocknen und es wird ein unaufhaltsamer massiver Anstieg der globalen Temperaturen einsetzen – insbesondere auch wegen der weiteren ungehinderte CO?-Emissionen der fossilen Industrie.

Dies würde ein Leben auf der gesamten Erde für Menschen unmöglich machen und zum sehr schnellen und unter entsetzlichsten Umständen sich vollziehenden Aussterben der gesamten Menschheit führen.

Überleben oder Untergang der Menschheit entscheidet sich nicht irgendwann in 50 Jahren sondern genau in diesem Jahr 2020. In Anbetracht der seit Monaten begangenen neuen massiven Abholzungen des Amazonas Regenwaldes entscheidet sich dies vielleicht sogar schon in diesem Monat.

Wir sind als Menschheit dieser akut drohenden, von Menschen gemachten Zerstörung jedoch nicht hilflos ausgeliefert.

Denn die UNO hat 2015 eine Lösung gefunden und einstimmig das Paris Abkommen beschlossen, um durch den Schutz von CO?-Senken, der drastischen Reduzierung von fossilen Produktionen sowie dem schnellstmöglichen Aufbau erneuerbarer Energien und einer grundlegenden Neuausrichtung der Weltwirtschaft die Klimakatastrophe gerade noch rechtzeitig abzuwenden und so das Überleben der gesamten Menschheit zu sichern.

Handlungspflichtige für diese Maßnahmen zur Sicherung des Überlebens der Menschheit sind hierbei nicht nur alle Regierungen sondern aufgrund des „Global Compacts“ auch die Chefs von Konzernen und Investoren.

Das bedeutet anders herum:

Wer von diesen Handlungspflichtigen das Paris Abkommen nicht erfüllt oder sogar massiv dagegen handelt, bewirkt objektiv sowie wissentlich den irreversiblen Eintritt der Klimakatastrophe und damit den sicheren Untergang der gesamten Menschheit.

Diese Personen können deshalb wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit gem. Art. 6 (c) und Art. 7(1)b Rome Statute zur Verantwortung gezogen werden.

Die objektive Tathandlung gem. Art. 6 (c) ist die „vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen der Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“, und gem. Art. 7(1)b Rome Statute die „Auferlegung von Lebensbedingungen -…- , die geeignet sind, die Vernichtung eines Teils der Bevölkerung herbeizuführen“.

Hier ist es der vorsätzliche Akt der Nichterfüllung des Pariser Abkommens, der wissentlich eine globale Klimakatastrophe verursacht und dadurch globale Lebensbedingungen schafft, die geeignet sind die Vernichtung der gesamten Menschheit herbeizuführen.

Subjektiv muss bei Art. 7(1)b Rome Statute nach der Rechtsprechung des IStGHs Vorsatz gem. Art. 30 Rome Statute vorliegen, d.h. der Täter muss den Tod entweder herbeiführen wollen (dolus directus 1. Grades) oder er nimmt an, dass der Tod nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge eintreten werde (dolus directus 2. Grades). Nach der Rechtsprechung der Ad-hoc-Strafgerichtshöfe reicht sogar Eventualvorsatz, also Handeln trotz Bewusstsein der „ernsthaften Wahrscheinlichkeit“ der Todesfolge, oder sogar Fahrlässigkeit aus (Vgl. Wehrle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5.A., Rn.1012 ff). Der subjektive Tatbestand dürfte hiernach beim Verbrechen gegen die Menschheit individuell nachweisbar sein.

Denn die Täter handelten wissentlich entgegen der klaren Anordnungen des Paris Abkommens sowie entgegen der weltweiten Warnungen von Fridays for Future, Klimawissenschaftlern, Extinction Rebellion, Kirchen, Umweltschutzorganisationen, NGOs und KlimaaktivistInnen vor dem irreversiblen Eintritt der Klimakatastrophe und damit dem Untergang der gesamten Menschheit. Hiernach war den Tätern als Folge ihres Handelns der Untergang der gesamten Menschheit nicht etwa nur als eventuelle Möglichkeit sondern als „ernsthafte Wahrscheinlichkeit“ bewusst.

Bei Völkermord wird jedoch – obwohl Tathandlung und Tatfolge im Wesentlichen identisch sind mit denen des Verbrechens gegen die Menschheit – subjektiv die „Absicht“ gefordert, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören. Dies ist zum einen zu recht umstritten (ebda Rn. 925 ff). Zum anderen müssten aufgrund dieser besonders hohen Vorsatzform die allermeisten Täter, die eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden werden würden, vom Verbrechen des Völkermords freigesprochen.

Da es hier um die Frage der Strafbarkeit der Zerstörung der gesamten Menschheit geht, also des größten und schrecklichsten aller denkbaren Verbrechen, und die Weltöffentlichkeit dieses Verbrechen als „Globalen Völkermord“ bezeichnen würde, würde ein Freispruch vom globalen Völkermord das (Klima-)Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl der großen Mehrheit der Weltgemeinschaft schwer und unerträglich verletzen.

Auch die globale und absolut extreme Notstandssituation erfordert vom IStGH die deutlich erweiterte Auslegung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen von Völkermord auf Vorsatz, bedingten Vorsatz und sogar grobe Fahrlässigkeit - zur effektiven Strafverfolgung, zur wirksamen Abschreckung sowie zur schnellen und umfassenden Abwendung der Gefahr des Untergangs der Menschheit.

Für die Bekämpfung und möglichst frühzeitige Abwehr von Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschheit ist der Internationale Strafgerichtshof berechtigt und verpflichtet, die Täter wegen Völkermord anzuklagen und zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Darüber hinaus kann und muss er sofortige Schutzmaßnahmen wie z.B. das sofortige absolute Verbot des Zerstörens von Bäumen im Amazonas Regenwald und der Legalisierung illegaler Landnahmen sowie das sofortige Verbot von fossilen Subventionen und Investitionen, die massive Drosselung von fossilen Produktionen und von Soja- sowie Fleischproduktionen sowie die sofortige intensive Subventionierung von erneuerbaren Energien anordnen.

Wegen der 3 Klimakatastrophen-Kipppunkte sollte der IStGH zudem von der UN-Vollversammlung in einer Dringlichkeitssitzung ausdrücklich zum Einschreiten aufgefordert bzw. verpflichtet werden, um die globale akute Notlage des drohenden kollektiven Untergangs der Menschheit abzuwenden.

Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Bitte von 7 internationalen Fridays for Future Gruppen an UN-Generalsekretär António Guterres vom 27.4.2020, eine solche UN-Dringlichkeitssitzung einzuberufen, eine Dringlichkeitsresolution gegen globalen Völkermord zu beschließen sowie sofortige Schutzmaßnahmen anzuordnen.

https://www.vrany.de/fileadmin/downloads/Letter_to_Antonio_Guterres.pdf

Aufgrund der drohenden Katastrophe haben nun sogar britische Supermarktketten in einem offenen Brief an die Brasilianische Regierung mit dem Boykott brasilianischer Waren gedroht, um zu erreichen, dass der Gesetzesentwurf 191/20 nicht beschlossen wird, da er die Legalisierung des illegalen Landraubes im Amazonas Regenwald plant, die die Zerstörung des Regenwaldes als globalem Karbonspeicher zusätzlich massiv anfeuert. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/amazonas-zerstoerung-uk-supermaerkte-drohen-brasilien-mit-boykott-16778562.html

Nach allem fordern wir Sie als Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes auf, zur Abwehr der drei akut drohenden Amazonas-Klimakatastrophen-Kipppunkte umgehend gegen diejenigen Regierungschefs wie insbesondere den Präsidenten Brasiliens, Jair Bolsonaro, sowie gegen die Chefs der den Regenwald zerstörenden Agrarkonzerne und deren Investoren öffentlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen globalen Völkermords sowie wegen Verbrechens gegen die Menschheit einzuleiten.

Wir fordern Sie ebenfalls auf, umgehend gegen Regierungschefs, die weiterhin fossile Produktionen subventionieren, und gegen die Chefs von fossilen Konzernen sowie deren Investoren öffentlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen globalen Völkermords und Verbrechens gegen die Menschheit einzuleiten.

Weiter fordern wir Sie auf, gem. Art. 68 Rome Statute sofortige effektive Schutzmaßnahmen zum Schutz des Amazonas Regenwaldes und der dort lebenden indigenen Völker sowie der gesamten Weltbevölkerung anzuordnen.

Hierdurch könnten die 3 akut drohenden Klimakollaps-Kipppunkte nicht nur gerade noch rechtzeitig und erfolgreich abgewendet werden sondern alle anderen Handlungspflichtigen gemäß des Paris Abkommens würden ihre Handlungspflichten umgehend und bestmöglich erfüllen, um nicht ebenfalls wegen globalen Völkermords angeklagt und verurteilt zu werden.

Karlsruhe, 22.5.2020

V.i.S.d.P. Rechtsanwältin Gisela Toussaint, Geigersbergstr. 31, 76227 Karlsruhe, Germany

 

Hier können Sie den Aufruf als PDF downloaden

 

Hier können Sie den Appell unterzeichnen

 

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