Aktuell
Stellungnahmefrist in Sachen EUSFTA
22. August 2019
Die Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Singapur-Freihandelsabkommen
(EUSFTA) - (AZ: 2 BvR 966/19) - wurde vom Bundesverfassungsgericht zur
Stellungnahme bis zum 15. September 2019 an
- den Bundespräsidenten
- den Bundestag
- den Bundesrat
- das Bundeskanzleramt
- das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat
- das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz
- das Auswärtigen Amt
- alle Landesregierungen
übersandt.
Wegen der gerügten Verletzung von Art. 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) – durch Blockierung des Paris Abkommens – haben wir darüber hinaus ebenfalls die Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantragt.