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Aktuell

Stellungnahmefrist in Sachen EUSFTA

22. August 2019

Die Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Singapur-Freihandelsabkommen

(EUSFTA) - (AZ: 2 BvR 966/19) - wurde vom Bundesverfassungsgericht zur

Stellungnahme bis zum 15. September 2019 an

  • den Bundespräsidenten
  • den Bundestag
  • den Bundesrat
  • das Bundeskanzleramt
  • das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat
  • das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz
  • das Auswärtigen Amt
  • alle Landesregierungen


übersandt.

Wegen der gerügten Verletzung von Art. 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) – durch Blockierung des Paris Abkommens – haben wir darüber hinaus ebenfalls die Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantragt.

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