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Presseerklärung: Die „International Law Commission“ begeht Hochverrat gegen die Vereinten Nationen sowie gegen die gesamte Menschheit

3. September 2020

Das Herz der Vereinten Nationen und damit der gesamten Menschheit ist das „höchste Völkerrecht“, genannt „ius cogens“.

Als „ius cogens“ gelten bislang offiziell insbesondere die „UN-Charta“ und das internationale Völkerstrafrecht, das heutige „Rome Statute“.

Dieses Herz der Weltgemeinschaft kann nur schlagen durch

  1. die in Art. 53 und 64 Wiener Vertragsrechtskonvention ausdrücklich festgelegte völkerrechtliche Vorrangstellung der „ius cogens“ vor anderen internationalen Verträgen
  2. der Vorrangstellung gegenüber den in anderen internationalen Verträgen ausgedrückten Interessen,
  3. der Rechtsfolge der unmittelbaren Unwirksamkeit entgegenstehender Verträge sowie
  4. der Pflicht zur Anerkennung der Nichtigkeit oder zur vertraglichen Anpassung dieser fehlerhaften Verträge an die höherrangigen Bestimmungen der „ius cogens“.

 

Wiener Vertragsrechtskonvention: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19690099/202005080000/0.111.pdf

Denn hierdurch soll gewährleistet werden, dass das allerhöchste Völkerrecht auch tatsächlich umgesetzt und nicht etwa durch sie missachtende internationale Verträge blockiert und außer Kraft gesetzt wird.

In Art. 64 Wiener Vertragsrechtskonvention ist ausdrücklich auch die Möglichkeit der Entstehung „neuer ius cogens“ anerkannt.

 

Die ganze Presseerklärung können Sie hier downloaden

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