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Japan-Europa-Freihandelsabkommen JEFTA blockiert vorsätzlich UN-Klimaschutzabkommen von Paris

14. August 2018

Im JEFTA-Abkommen steht in Kapitel 16 „Handel und Nachhaltigkeit“, Punkt 4 „Multilaterale Umweltübereinkünfte“, Nr. 5 (Kapitel 16.4 Nr.5):

 

„5. Dieses Abkommen hindert eine Vertragspartei nicht daran, Maßnahmen zur Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkünfte, deren Vertragspartei sie ist, einzuführen oder aufrechtzuerhalten, sofern solche Maßnahmen nicht in einer Weise angewandt werden, die auf eine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei oder auf eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels hinauslaufen würde.“

 

Das bedeutet nichts Geringeres als dass durch dieses Wirtschaftsabkommen, das als der weltweit größte und umfassendste Freihandelsvertrag gefeiert wird, vorsätzlich und ausdrücklich die praktische Umsetzung und Erfüllung des – völkerrechtlich sogar übergeordneten und zur Erreichung des Überlebens der gesamten Menschheit beschlossenen - UN-Klimaschutzabkommens von Paris komplett unmöglich gemacht und blockiert wird.

 

Faktisch haben durch dieses Abkommen Europa und Japan das UN-Klimaschutzabkommen von Paris – heimlich - mindestens ebenso schwer angegriffen und blockiert wie US-Präsident Donald Trump durch seine – immerhin offene - Ausstiegserklärung.

 

Es sind deshalb eine offizielle Verfassungsklage gegen JEFTA sowie eine völkerrechtliche Strafanzeige in Vorbereitung.

 

Hier finden Sie das JEFTA-Abkommen zum Download

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