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Das EuGH-Gutachten 1/17 zu CETA-Investitionsgerichten ist rechtlich nicht haltbar!

22. Juli 2019

In einer umfassenden Kritik wird nachgewiesen, dass das Ergebnis des EuGH-Gutachtens 1/17 vom 30.4.2019, wonach die CETA-Regelungen bezüglich eines Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) unionsrechtskonform seien, rechtlich absolut nicht haltbar ist.

 

Das Gegengutachten vom 29.6.2019 können Sie hier abrufen.

 

Es ist ursprünglich Teil eines Schriftsatzes an das Bundesverfassungsgericht in Sachen EUSFTA (s.u.) und wurde deshalb redaktionell leicht geändert.

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