DeutschEnglish
###ANMELDUNGEN###

Aktuell

Abgabe der Verfahren an den Generalbundesanwalt

5. Mai 2021

Fr 30.04.2021 11:04

Hohes Gericht,

in obigen Verfahren beantrage ich die Schließung der Akten sowie deren Weiterleitung an den Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland.

Denn hier geht es nicht nur um grob fehlerhaftes Regierungshandeln im Bereich Klimaschutzmaßnahmen.

Durch das vorsätzliche Unterlassen der Beschließung der dringend erforderlichen, überlebensnotwendigen Schutzmaßnahmen gegen die inzwischen massiv eskalierende Klimakatastrophe begeht die Bundesregierung, insbesondere

  •  Bundeskanzlerin Angela Merkel
  • Umweltministerin Svenja Schulze
  • Wirtschaftsminister Peter Altmaier

wissentlich und somit vorsätzlich bzw. bezüglich der Rechtsfolgen ihres Tuns/Unterlassens mindestens bedingt vorsätzlich den Versuch

des Völkermords gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch

sowie 

des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch

gegen die KlägerInnen, die BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland sowie die gesamte Weltbevölkerung.

Neben den – dankenswerterweise - klaren und eindeutigen Feststellungen Ihres Senats finden sich eindrückliche Beweise für die Vorsätzlichkeit des Handeln der Beschuldigten beispielsweise in den folgenden Reportagen:

 Emissionsbudget: Zur wichtigsten Zahl beim Klimaschutz schweigt die Regierung - DER SPIEGEL

 Geheimsache CO2 - Wie die Klimapläne der Regierung zur Erderwärmung beitragen | Kontraste - YouTube

 

Zudem ist fraglich, ob aufgrund der nochmaligen jahrelangen vorsätzlichen Verzögerung der Beschließung höchst effektiver Maßnahmen gegen die Erderwärmung durch die Bundesregierung nicht bereits das Versuchsstadium überschritten und der Eintritt des Untergangs der KlägerInnen, der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland sowie der gesamten Weltbevölkerung nicht mehr abwendbar ist, die Straftatbestände also erfüllt werden. 

Erschwerend kommt hinzu, dass der Bundesregierung auch bekannt ist, dass die Weltorganisation für Meteorologie WMO die Erreichung der maximal noch überlebenstauglichen Erderwärmung auf 1,5° nicht mehr ca. in 2030 sondern bereits im Jahr 2024 ermittelt hat. 

Insofern sind nicht etwa jahrelang ausgebremste und schließlich offensichtlich völlig unzureichende Maßnahmen  zur Abwendung der tödlichen Klimakatastrophe sondern absolut maximale Kraftanstrengungen - wie der sofortige Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas, die sofortige Beendigung jeglicher fossiler Subventionen, die massive Subventionierung erneuerbarer Energien, der aktive Schutz des Amazonas Regenwaldes durch Aufkündigung des diesen bereits seit Vertragsverkündung massiv zerstörenden EU-MERCOSUR Abkommens erforderlich sowie eine grundlegend neue, klimaschutzorientierte Wirtschaftspolitik - erforderlich, um die KlägerInnen, die BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland sowie die Weltbevölkerung noch vor der alles zerstörenden, inzwischen exponentiell ansteigenden Erderhitzung zu bewahren.

New climate predictions assess global temperatures in coming five years | World Meteorological Organization (wmo.int)

WMO Provisional Report on the State of the Global Climate in 2020 - English - YouTube

2020 on track to be one of three warmest years on record | World Meteorological Organization (wmo.int)

Animation on the occasion of the Climate Ambition Summit 2020 - English - December 2020 - YouTube

Die Bundesregierung muss hiernach sofort geschlossen zurücktreten!

Das völlig unzureichende und weiterhin jegliche höchst ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen ausbremsende Bundes-Klimaschutzgesetz ist umgehend insgesamt aufzuheben.

Die oben benannten, zum Überleben der KlägerInnen, der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland sowie der gesamten Weltbevölkerung überaus dringend erforderlichen, absolut maximalen Schutzmaßnahmen zur Abwendung des Beginns der irreversiblen Klimakatastrophe in 2024 sind umgehend vom Parlament zu beschließen.

Gisela Toussaint
Rechtsanwältin
Geigersbergstr. 31
76227 Karlsruhe
Germany
www.vrany.de

 

Die Antrag können Sie hier downloaden.

Zurück zur Übersicht