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48 Gründe für Nichtigkeitsklage gegen Energiecharta Vertrag (Erweiterte Fassung)

11. Februar 2022

48 Gründe für eine Nichtigkeitsklage gegen den Energiecharta-Vertrag (ECT) durch die neue Bundesregierung beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit Inzidenzprüfung des „ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakts“ wegen massiven Verstoßes gegen die höchstrangige und zwingend umzusetzende UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und das Paris Abkommen (PA) gem. Art. 53, 64, 65 und 66 Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) (überarbeitete und erweiterte Fassung)

1. Die Einhaltung und Durchsetzung der UN-Klimarahmenkonvention sowie des Paris Abkommens sind absolut überlebenswichtig für die gesamte Menschheit.

Deshalb müssen über die allgemeinen, aber offensichtlich wenig erfolgreichen Appelle hinaus zusätzlich auch bestehende und höchst effektive völkerrechtliche Sanktions-Instrumente aktiv eingesetzt werden, um die Menschheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln effektiv zu schützen.

Hier kommt insbesondere die völkerrechtliche Anerkennung der UN-Klimarahmenkonvention und des Paris Abkommens als neues höchstes und zwingend umzusetzendes Völkerrecht („ius cogens“) in Betracht, denn ein „ius cogens“ bewirkt, dass internationale Verträge, die diesem massiv widersprechen, vom Internationalen Gerichthof als nichtig bewertet werden müssen.

Den ganzen Brief können Sie hier downloaden.

 

 


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