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Presseerklärung zur JEFTA-Klage v. 29.01.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei übersende ich Ihnen eine Verfassungsklage gegen das Freihandelsabkommen neuer Generation zwischen Japan und der EU (JEFTA) , die heute eingereicht wurde.

 
Die 9.394 BeschwerdeführerInnen fordern, angeführt von Frau Grimmenstein-Balas, die Feststellung, dass das Abkommen schwebend unwirksam ist, weil die Zustimmungen aller EU-Mitgliedstaaten fehlen.


Denn das EU-only-Gutachten des EuGH verstößt u.a. eindeutig gegen Art. 191 Abs. 4 AEUV und wird in der Verfassungsklage noch mit vielen weiteren Argumenten wiederlegt. Damit müssen ab sofort alle Freihandelsabkommen als „gemischte Abkommen“ verhandelt werden.

 
Zudem ist JEFTA nichtig, weil es gegen höchstes Völkerrecht (ius cogens) verstößt, weil durch Art. 16.4.5 JEFTA Klimaschutzmaßnahmen nur erlaubt sein sollen, wenn sie kein Handelshindernis darstellen.


Das ist insofern absurd, als praktisch jede Klimaschutzmaßnahme – wie die Schließung von Kohlekraftwerken oder der Entzug von Ölförderkonzessionen – den betroffenen Betreiber an der Fortsetzung seines bisherigen Handels hindert.

 
Wir machen hierbei geltend, dass man das UN-Klimaschutzabkommen von Paris als höchstes Völkerrecht bewerten und in dessen allerhöchsten Schutz stellen muss. Schließlich soll es als Notstands-Abkommen durch eine neue klimaneutrale, soziale Weltwirtschaft das Überleben der Menschheit ermöglichen.
 

Weiter stellt JEFTA aufgrund des Ausschusswesens eine Entmachtung der parlamentarischen Demokratie dar.


Und schließlich soll JEFTA offenbar als Instrument des Neoliberalismus eingesetzt werden, um massiv die verfassungsrechtlich geschützten sozialen Rechte und die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte soziale Marktwirtschaft zurückdrängen.

 
Hierzu legen wir dar, dass der Neoliberalismus inzwischen so aggressiv wird, dass er sogar die Menschenrechte und die UNO für überholt erklärt (siehe: WEF-The Global-Risks-Report und Presseerklärung v. 18.1.2019 auf www.vrany.de), um diese als Handelshemmnisse beiseiteschieben zu können.


Zur Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens ist der Erhalt der sozialen Marktwirtschaft jedoch wichtiger denn je.


Wir erwarten hiernach umgehend eine Erklärung der EU-Kommission und auch der Bundesregierung, dass JEFTA aus rechtlichen Gründen bis auf weiteres schwebend unwirksam ist.


Und wir erwarten eine breite lebhafte öffentliche Diskussion.

 
Zum Schutz der parlamentarischen Demokratie, der sozialen Marktwirtschaft und des UN-Klimaschutzabkommens muss JEFTA für verfassungswidrig, völkerrechtswidrig und nichtig erklärt werden.
 

Karlsruhe, 29.1.2019


Gisela Toussaint
Rechtsanwältin
Geigersbergstr. 31
76227 Karlsruhe
Deutschland

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