DeutschEnglish
###ANMELDUNGEN###

News

Presseerklärung zur COP 24

Die UN-Klimakonferenz COP 24 hat wieder keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens von Paris beschlossen.

Und sie führt die gesamte Weltgemeinschaft sowohl durch ihr deshalb wenig effektives Messregelwerk als auch durch ihre „keine-Sanktionsmöglichkeiten-Lüge“ direkt in den baldigen, sicheren und grauenhaften Untergang.

Tatsächlich gibt es jedoch sehr wohl eine – sogar sehr effektive - Sanktionsmöglichkeit, die die Weltbevölkerung zu ihrer Rettung ergreifen könnte:

- Das Völkerstrafgesetzbuch bzw. auf internationaler Ebene: das Rome Statute:

- Wer das UN-Klimaschutzabkommen von Paris nicht sofort und höchst ambitioniert umsetzt - insbesondere durch eine konsequente und massive Reduzierung der klimaschädigenden fossilen Energieträger sowie den umgehenden flächendeckenden Ausbau der Energieversorgung durch klimaschonende erneuerbare Energie – begeht – inzwischen sehr offensichtlich (!) - vorsätzlich globalen Völkermord gemäß § 6 Abs.1 Nr.3 Völkerstrafgesetzbuch ( Art. 6 (c) Rome Statute) und ein Verbrechen gegen die gesamte Menschheit gemäß § 7 Abs.1 Nr.2 Völkerstrafgesetzbuch (Art. 7 Nr.1(b) Rome Statute).

- Nach dem unentschuldbaren katastrophalen Scheitern der COP 24 kann jetzt nur noch der UN-Sicherheitsrat oder aber ein globaler Aufstand der Weltbevölkerung die massive Sanktionierung der Nichterfüllung des Paris Abkommens durch das Völkerstrafrecht durchsetzen und so den Untergang der Weltgemeinschaft verhindern.

- Wenn nicht, dann gehen wir eben – mit dem neuen ineffektiven Regelbuch unterm Arm – alle gemeinsam „messbar“ unter.

Karlsruhe, den 17.12.2018

Gisela Toussaint
Rechtsanwältin
Geigersbergstr. 31
76227 Karlsruhe
Germany

Back to overview